Projektwettbewerb
Der LAG Nordharz-Aschersleben-Seeland e.V. (LAG NAS) ruft zur Umsetzung seiner Lokalen Entwicklungsstrategie in der Förderperiode 2021-2027 die Akteure aus den Städten Aschersleben, Ballenstedt, Falkenstein, Harzgerode, Welterbestadt Quedlinburg, Seeland, Thale und der Verbandsgemeinde Vorharz mit den Mitgliedsgemeinden Ditfurt, Hedersleben und Selke-Aue (OT Hausneindorf, Heteborn und Wedderstedt) auf, sich mit ihren Projektideen für eine Förderung zu bewerben.
Haben Sie eine innovative Idee, die zur Weiterentwicklung des ländlichen Raums, insbesondere im kulturellen Bereich, beiträgt und seine Lebensqualität nachhaltig verbessert? Möchten Sie Ihr Projekt im Fördergebiet der LAG Nordharz-Aschersleben-Seeland umsetzen und benötigen hierfür finanzielle Unterstützung? Dann reichen Sie Ihre Projektidee gerne bei uns ein. Bitte nutzen Sie dafür den Projektsteckbrief, den Sie auf unserer Webseite finden.
Die Projektsteckbriefe können in der Zeit vom 23.03.2026 bis zum 06.05.2026 von Vereinen, Unternehmen, Kommunen, Gemeindeverbänden und Privatpersonen sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts und gemeinnützigen juristischen Personen beim LAG Nordharz-Aschersleben-Seeland e.V. oder beim LAG-Management eingereicht werden. Grundlage für die Förderung bilden die LEADER- und CLLD-Förderrichtlinien des Landes Sachsen-Anhalt.
Das Fördergebiet des LAG NAS umfasst die Städte Aschersleben, Ballenstedt, Falkenstein, Harzgerode, Welterbestadt Quedlinburg, Seeland, Thale und die Verbandsgemeinde Vorharz mit den Mitgliedsgemeinden Ditfurt, Hedersleben und Selke-Aue (OT Hausneindorf, Heteborn und Wedderstedt).
Die Mitgliederversammlung des LAG Nordharz-Aschersleben-Seeland e.V. (LAG NAS) entscheidet im Juni 2026, welche eingereichten Projekte die Ziele der beschlossenen Lokalen Entwicklungsstrategie am besten unterstützen und somit förderwürdig sind. Im Anschluss daran können die Förderanträge bei den jeweiligen Institutionen gestellt werden.
Die Höhe einer möglichen Förderung bestimmt sich auf der Grundlage der Lokalen Entwicklungsstrategie und richtet sich nach der Rechtsform des Antragstellers sowie den Vorgaben der Förderrichtlinien. Sie kann zwischen 50 % und 90 % der förderfähigen Gesamtkosten liegen.
Für den 4. Projektwettbewerb sind Fördermittel aus dem ELER-Fonds in Höhe von 270 TEUR, aus dem EFRE-Fonds in Höhe von 629 TEUR und aus dem ESF+ Fonds 243 TEUR verfügbar.
Alle notwendigen Informationen finden Sie hier auf unserer Webseite.
Im Downloadbereich können Sie den Projektsteckbrief als beschreibbare PDF herunterladen und Ihr Vorhaben darin beschreiben. Für den gesamten Beratungsprozess als auch für Fragen zur späteren Antragstellung bei den Bewilligungsstellen steht Ihnen unser LAG-Management zur Seite.
Sie haben Fragen? Nehmen Sie gern direkt Kontakt mit unserem LAG Management auf:
Harz AG - Initiative Wachstumsregion, Dornbergsweg 2, 38855 Wernigerode
Ansprechpartnerin: Steffi Rienäcker Telefon: 03943/935808, Mail: leader.NAS@harz-ag.de
Wir freuen uns auf Ihre Projektideen.
Ihre Projektidee
Vom 23.03. bis zum 06.05.2026 haben Kommunen und Gemeindeverbände, Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und gemeinnützige juristische Personen die Möglichkeit, ihre Projektideen für eine Förderung im Fördergebiet der LAG NAS anzumelden.
Die Entscheidung zur Projektauswahl erfolgt im Juni 2026.
Wir freuen uns auf Ihre Projektideen.