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Projektwett­bewerb

Der LAG Nordharz-Aschersleben-Seeland e.V. (LAG NAS) ruft zur Umsetzung seiner Lokalen Entwicklungsstrategie in der Förderperiode 2023-2027 die Akteure aus den Städten Aschersleben, Ballenstedt, Falkenstein, Harzgerode, Welterbestadt Quedlinburg, Seeland, Thale und der Verbandsgemeinde Vorharz mit den Mitgliedsgemeinden Ditfurt, Hedersleben und Selke-Aue (OT Hausneindorf, Heteborn und Wedderstedt) auf, sich mit ihren Projektideen für eine Förderung zu bewerben.

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Sie haben eine Projektidee, die den ländlichen Raum weiterentwickelt und lebenswerter macht? Sie möchten Ihr Projekt im Fördergebiet der LAG NAS verwirklichen? Dann zögern Sie nicht und reichen Sie uns Ihren Projektsteckbrief ein. Die Projektsteckbriefe können in der Zeit vom 28.04.2025 bis zum 07.06.2025 von Vereinen, Unternehmen, Kommunen, Gemeindeverbände und Privatpersonen sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts und gemeinnützigen juristischen Personen beim LAG Nordharz-Aschersleben-Seeland e.V. oder beim LAG Management eingereicht werden.

Das Fördergebiet des LAG NAS umfasst die Städte Aschersleben, Ballenstedt, Falkenstein, Harzgerode, Welterbestadt Quedlinburg, Seeland, Thale und die Verbandsgemeinde Vorharz mit den Mitgliedsgemeinden Ditfurt, Hedersleben und Selke-Aue (OT Hausneindorf, Heteborn und Wedderstedt). Die Mitglieder des LAG Nordharz-Aschersleben-Seeland e.V. (LAG NAS) entscheiden in ihrer Mitgliederversammlung gemeinsam, welche Projekte die Ziele ihrer Entwicklungsstrategie am besten unterstützen und förderwürdig sind. Nach dieser Entscheidung können die Förderanträge gestellt werden.

Die Höhe einer möglichen Förderung bestimmt sich auf der Grundlage der Lokalen Entwicklungsstrategie und richtet sich nach der Rechtsform des Antragstellers sowie den Vorgaben der Förderrichtlinien. Sie kann zwischen 50 % und 90 % der förderfähigen Gesamtkosten liegen.

Für den 2. Projektwettbewerb sind die Mittel aus dem ELER -Fonds mit 2,2 Mio. EUR budgetiert. Für den EFRE- und den ESF+ Fonds gibt es in diesem Projektwettbewerb keine Budgetierung.

Weitere Informationen zum Thema Förderungen

Den Projektsteckbrief finden Sie im Downloadbereich/Projektauswahlverfahren

 

LAG NAS fördert Projekte mit folgenden Schwerpunkten:

  • Verbesserung der Lebensqualität und des sozialen Zusammenhalts
  • Naherholung und Tourismus
  • Wirtschaftsförderung und Standortentwicklung
  • Klimaschutz und Klimaschutzfolgeanpassungen

Ihre Projektidee

Vom 28.04. bis zum 07.06.2025 haben Kommunen und Gemeindeverbände, Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und gemeinnützige juristische Personen die Möglichkeit, ihre Projektideen für eine Förderung im Fördergebiet der LAG NAS anzumelden.

Die Entscheidung zur Projektauswahl erfolgt Anfang Juli 2025.

Wir freuen uns auf Ihre Projektideen.

Ansprechpartnerin


Zum Steckbrief

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